Aufgrund des sehr trockenen Winters hat die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach heuer schon mit 20. April die diesjährige Waldbrandverordnung erlassen.
Bitte achtet darauf kein offenes Feuer im Gefahrenbereich zu entzünden sowie nicht zu Rauchen.
Die bereits in diesem Jahr vorgekommenen Waldbrände zeigen wie schnell es hier zu einem außer Kontrolle geratenem Brand kommen kann.


